1. Geltung / Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Bedingungen. Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Blexon AG schriftlich bestätigt worden sind. Ausdrücklich ungültig sind Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.

2. Daten

Daten des Auftraggebers werden von Blexon gemäss Datenschutzerklärung verarbeitet. Aufbewahrungsfristen der Daten, insbesondere der hochgeladenen CAD Daten, ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften und den Angaben in der Datenschutzerklärung. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Website einsehbar.

3. Termine
Blexon sieht vor, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen auszuliefern. Der Liefertermin versteht sich immer “ab Werk”. Das bedeutet, dass die bestellten Produkte voraussichtlich am Ende des Arbeitstages der als Liefertermin vereinbart wurde, abgeholt werden können (bei Rampenabholung) oder von Blexon einem Transportdienstleister übergeben werden.

Gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde die Produkte abzunehmen und zur vorbestimmten Zeit zu bezahlen. Die Blexon AG behält sich vor, die Termine angemessen zu verschieben, wenn Hindernisse auftreten, welche nicht dem Willen der Blexon AG entsprechen. Dazu gehören: Naturereignisse, Mobilmachung/Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheiten, Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen, Schwierigkeiten mit Transportunternehmen sowie behördliche Massnahmen.

4. Vertragserfüllung / Übergang von Nutzen und Gefahr / Abnahme
Die Auftragsbestätigung ist massgebend für Umfang und Ausführung der Lieferung. Technische Änderungen und/oder Verbesserungen bleiben vorbehalten. Ist ein Auftrag aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen nicht ausführbar, kann dieser von der Blexon AG jederzeit storniert werden.

Ist von den Parteien kein besonderer Erfüllungsort verabredet worden, so gilt die Bereitstellung der Produkte im Fertigungswerk als Lieferung. Lieferungen durch die Schweizerische Post/DHL oder durch den Versand mit LKW sind nur innerhalb der Schweiz, Deutschland und Österreich möglich.

Insbesondere Übernehmen wir für Transportschäden keine Haftung, wenn der Transport nicht durch die Blexon AG ausgeführt wird.

Ohne Vereinbarung besonderer Abnahmeverfahren hat der Kunde Qualität und Quantität der Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb von acht Tagen nach Auslieferung keine Anzeige durch den Kunden, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

5. Bestelllimite
Die Bestelllimite der Kunden kann von der Blexon AG individuell frei gewählt und der Kreditwürdigkeit entsprechend angepasst werden.

6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise (inkl. Mehrwertsteuer, Transport- und Verpackungskosten) werden im Angebot festgelegt und mit der Auftragsbestätigung bestätigt. Offensichtlich falsche Preise (Fehlkalkulation) sind nichtig und können nach Absprache mit dem Kunden neu festgelegt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Frist nach Erhalt der Rechnung die Ware zu bezahlen, sofern keine anderen Zahlungsfristen schriftlich vereinbart wurden. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Blexon AG berechtigt, Forderungen gegen Kunden sofort zu stellen und/oder alle ausstehenden Forderungen nur gegen Vorauskasse auszuführen sowie die Kreditlimite des Kunden einzuschränken. Sind Zahlungen auch bei Ablauf einer Nachfrist von 10 Tagen noch nicht erbracht, kann die Blexon AG vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist die Blexon AG berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Garantieansprüche des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es lägen unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche vor. Hält der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, einen Verzugszins zu entrichten der 1% über dem üblichen Kontokorrent-Zinssatz liegt. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der Zahlung Eigentum der Firma Blexon AG . Bei Zahlungsverzug ist Blexon berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Register auf Kosten des Kunden einzutragen.

7. Fracht und Verpackung
Der Versand erfolgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ab Fertigungswerk. Die Wahl der Versand- und Verpackungsart bleibt der Blexon AG überlassen. Die Verpackung wird, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, getrennt in Rechnung gestellt und kann nicht zurückgenommen werden. Erfolgt bei Mehrwegverpackungen die Rückgabe nicht innerhalb von 3 Monaten in einwandfreiem Zustand fracht- und spesenfrei an das Fertigungswerk, erfolgt die Berechnung des vollen Verpackungswertes.

8. Haftung und Gewährleistung
Technische Ratschläge, Mengen- und Massaufnahme sowie Empfehlungen der Blexon AG erfolgen grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung ist insofern ausgeschlossen. Mängel, welche bei Empfang nicht ohne weiteres feststellbar sind und zu Garantieleistungen führen können, sind der Blexon AG innert 8 Tagen nach erhalten der Ware zu melden, andernfalls erlischt der Anspruch auf Gewährleistung. Der Besteller hat auf Verlangen Proben der beanstandeten Ware unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen, der Blexon AG zur Verfügung zu stellen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Vier Wochen nach Zurückweisung der Beanstandung durch die Blexon AG verjähren die Gewährleistungsansprüche. Wenn sich eine Beanstandung als begründet erweist, wird kostenlos ab Werk Ersatz geleistet, bei Gütemängeln jedoch nur, wenn das fehlerhafte Material mehr als 5% der Gesamtbestellung beträgt und die fehlerhaften Teile zurückgegeben werden. Weitergehende Ansprüche wie Minderung, Wandlung, Vergütung von direkten oder indirekten Schäden, entgangener Gewinn, Erstattung von bezahlten Vertragsstrafen, Löhne usw. sind ausgeschlossen. Blexon kann die Ersatzlieferung verweigern, solange der Besteller nicht sämtliche aus allen Geschäftsverbindungen herrührenden Verpflichtungen erfüllt hat.

9. Schutzrechte
Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Besteller die Blexon AG von sämtlichen Ansprüchen frei. An Offerten und anderen Unterlagen behält sich Blexon Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

10. Services und Blechportal
Die Blexon AG beliefert ausschliesslich Kunden in der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland und Österreich. Entsprechend stehen auch die damit zusammenhängenden Services des Blechportals ausschliesslich Personen und Firmen mit Sitz in diesen Ländern zur Verfügung.

11. Pflichten der Nutzer
Die Nutzer des Blechportals verpflichten sich, sämtliche Formulare (z.B. Registrierungs- und Bestellformular) wahrheitsgetreu auszufüllen.

12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben der erteilte Auftrag und die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen dennoch wirksam. Auf das ganze Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Als Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien Schwyz. Die Parteien bemühen sich jedoch, etwaige Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

Galgenen, 23.10.2023